Befristete Einführung von Ortsgruppen
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, §3 (2) der Satzung
wie folgt anzupassen und §5a der Satzung wie untenstehend zu ergänzen:
§ 3 Innere Organisation
[…]
(2) Die Grüne Jugend München hat folgende Organe:
Mitgliederversammlung
Vorstand
Ortsgruppen
Teams
Arbeitskreise
[…]
§ 5 a Ortsgruppen
(1) Die Grüne Jugend München hat vier Ortsgruppen (OG), welche sich OG München-
Süd, OG München-Nord, OG München-West und OG München-Ost nennen.
Eingeteilt werden die Gebiete nach Vorbild der Bundestagswahlkreise in 2021,
sowie den gelisteten Gemeinden des Landkreis Münchens:
1. OG Nord
(Stadtbezirke 3, 4, 10-12, 24, sowie Ober- und Unterschleißheim, Garching,
Ismaning, Unterföhring)
2. OG Süd
(Stadtbezirke 6, 7, 17-20, sowie Straßlach-Dingharting, Grünwald, Pullach
i.Isartal, Baierbrunn, Schäftlarn, Neuried, Planegg, Gräfelfing)
3. OG West
(Stadtbezirke 2, 8, 9, 21-23, 25) 4. OG Ost
(Stadtbezirke 1, 5, 13-16, sowie Aschheim, Kirchheim, Feldkirchen, Haar,
Putzbrunn, Grasbrunn, Hohenbrunn, Höhenkirchen- Siegertsbrunn, Aying, Brunnthal,
Sauerlach, Oberhaching, Taufkirchen, Unterhaching, Ottobrunn, Neubiberg)
(2) Aufgaben und Funktionen der Ortsgruppen sind die Einbindung und Vernetzung
ihrer Mitglieder, sowie das Aufgreifen und das aktive Bearbeiten
kommunalpolitischer Belange ihres Wirkungskreises.
(3) Koordiniert werden die Ortsgruppen von jeweils zwei OG Vertreter*innen.
Mindestens eine Person davon muss eine FLINTA* sein.
Die Vertreter*innen der Ortsgruppen werden von ihren jeweiligen Mitgliedern für
ein Jahr gewählt. Die Wahl findet auf der jährlichen Mitgliederversammlung der
OGs statt. Die OG Vertreter*innen arbeiten eng mit dem GJM Vorstand zusammen.
Die OG Vertreter*innen sind dem GJM Vorstand regelmäßig Rechenschaft schuldig
und im Zweifel weisungsgebunden.
Weitere Regelungen sind dem § 5 (3), (4) und (6) der Satzung entsprechend zu
entnehmen.
(4) Es können nur Mitglieder der Grünen Jugend München Mitglied sein. Die
Aufteilung in die jeweiligen Ortsgruppen (Nord, Süd, Ost und West) erfolgt nach
der im Mitgliederverzeichnis hinterlegten Anschrift nach den in § 5 gelisteten
Stadtteilen und Gemeinden. Will ein Mitglied einer anderen, ihr nicht
zugeteilten Ortsgruppe beitreten, so hat sie die OG-Vertreter*innen ihre
besondere Verbundenheit zur Ortsgruppe glaubhaft darzulegen. Die OG
Vertreter*innen können dann über die Mitgliedschaft entscheiden.
(5) Die jeweiligen Ortsgruppen sollen sich mindestens alle vier Wochen, haben
sich aber spätestens alle sechs Wochen zu treffen. Jedes dritte Treffen der
Ortsgruppen ist ausschließlich FLINTA*-Personen einzuräumen, für welche sich
jeweils zwei Ortsgruppen zusammenschließen können. Der OG steht es offen, in
zeitnahem Anschluss ein Treffen für alle zu organisieren.
(6) Der Kreisverband Grünen Jugend München finanziert die Ortsgruppen. Die
Mitgliederversammlung beschließt den finanziellen Rahmen im Haushalt.
(7) § 5 a (1)-(6) sind vorläufig bis zur nächsten Jahreshauptversammlung in 2023
gültig.
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