15. April 2016

Pressemitteilung: Keinen Sonderstatus für Autokraten!




Foto: Andreas Gregor, zugeschnitten

Zur Ermächtigung, den Moderator Jan Böhmermann nach § 103 StGB zu verfolgen, äußern sich die Sprecherin und der Sprecher der Grünen Jugend München wie folgt.

Marcel Rohrlack:

„Wir sind schockiert, dass Angela Merkel einem Sonderverfahren extra für Herrn Erdogan zugestimmt hat. Jan Böhmermann wird zum Bauernopfer zur Beruhigung des Irren vom Bosporus. Das Bekenntnis zu Presse- und Kunstfreiheit verkommt zur Sonntagsrede und Erdogans Kampf gegen die Pressefreiheit wird geadelt. Vor diesem Hintergrund sehe ich keine Satire, die Herr Erdogan nicht verdient hätte. Ich rufe dazu auf, das Gebaren Erdogans mehr denn je lächerlich zu machen.“

Tomke Schöningh fügt hinzu:

„Grundsätzlich begrüßen wir, dass der aus der Zeit gefallene Paragraph zur Majestätsbeleidigung bald abgeschafft werden soll. Allerdings fehlt uns jedes Verständnis dafür, warum die Bundesregierung einer möglichen Verurteilung Böhmermanns genau wegen dieses Paragraphen nun ihr grünes Licht gegeben hat. Herr Erdogan hat das Recht wie jeder andere Bürger Herrn Böhmermann wegen Beleidigung zu verklagen. Es gibt keinen Anlass und keine Rechtfertigung, ihm einen Sonderstatus einzuräumen.“



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