3. Februar 2023
← zurück
Anpassung der Altersgrenze
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, §2 (1) und (4) der Satzung wie folgt
anzupassen:
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können nur natürliche Personen werden. Mitglieder der Grünen Jugend München dürfen nicht älter als 29 Jahre alt sein, müssen ihren Lebensmittelpunkt, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in der Stadt München oder dem Landkreis München haben und die Grundsätze von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen. Mitglieder der Grünen Jugend Bayern aus München oder einem der vorgenannten Landkreise sind Mitglieder der Grünen Jugend München und umgekehrt.
[…]
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 30. Geburtstag oder durch Tod. Über einen Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht der Grünen Jugend.
← zurück