15. April 2016

Beschluss: §103 StGB abschaffen und Strafverlangen der türkischen Regierung gegen Böhmermann nicht die Ermächtigung erteilen



Die GRÜNE JUGEND München fordert, den §103 StGB »Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten« ersatzlos zu streichen. Wir lehnen die Sondergesetzgebung des sogenannten Schah-Paragraphen, der eine vermeintliche Majestätsbeleidigung unter eine erheblich höhere Strafe stellt als die unter §185 StGB ohnehin geregelte Beleidigung aller anderen Menschen, ab. Im Falle einer verleumderischen Beleidigung schließt der §103 StGB eine Geldstrafe aus, die Mindestfreiheitsstrafe beträgt dann drei Monate.
Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, dem Strafverlangen der türkischen Regierung gegen den Künstler Jan Böhmermann keine Ermächtigung zu erteilen, sodass nach § 103 i.V.m. §104a StGB keine Strafverfolgung Böhmermanns möglich ist. Nach §104a StGB kann eine Verfolgung Böhmermanns nur nach Ermächtigung durch die Bundesregierung erfolgen.



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