FLINTA* Quote
Antragstext Die Mitgliederversammlung möge beschließen §5 (2), §7 (4) und §8 (1),(2) und (3)der Satzung wie folgt zu ändern: § 5 Vorstand (2) Dem Vorstand müssen mindestens vier FLINTA*, davon mindestens eine als Sprecher*in angehören. Die Posten der Sprecher*innen, des oder der Schatzmeister*in und der politischen Geschäftsführung, müssen mit mindestens zwei FLINTA* besetzt werden. § […]