Änderung der Geschäftsordnung – Anpassung an FLINTA* Quote und neues Vielfaltsstatut
Antragstext Die Mitgliederversammlung möge beschließen §1 (3) und §2 (2) derGeschäftsordnung wie folgt zu ändern: Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung § 1 Tagungsleitung […] (3) Die Tagungsleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches das Recht von FLINTA* auf die Hälfte der Redezeit gewährleistet. […] § 2 Geschäftsordnungsanträge […](2) Anträge zur Geschäftsordnung sind: • Antrag […]