Anpassung der Altersgrenze
Antragstext Die Mitgliederversammlung möge beschließen, §2 (1) und (4) der Satzung wie folgtanzupassen: § 2 Mitgliedschaft (1) Mitglieder können nur natürliche Personen werden. Mitglieder der Grünen Jugend München dürfen nicht älter als 29 Jahre alt sein, müssen ihren Lebensmittelpunkt, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in der Stadt München oder dem Landkreis München haben und die Grundsätze von […]