Erweiterung des Vielfaltsstatuts
Antragstext
Alle Anträge
Die Mitgliederversammlung der Grünen Jugend München möge beschließen, dass
Vielfaltsstatut wie folgt zu erweitern:
E. Geschlechtliche Vielfalt
Geschlechtliche Vielfalt beschreibt die Existenz und Anerkennung aller
Geschlechter. Das bedeutet, dass es mehr als die binäre Geschlechterordnung gibt
und schließt neben männlich und weiblich auch inter*, trans*, genderfluid und
weitere Geschlechtsidentitäten ein. Diese Vielfalt sollte sich in allen
Bereichen der Gesellschaft und auch in unserem Verband widerspiegeln.
FLINTA* (Frauen, Lesben, Inter, Nicht-Binär, Trans, Agender) haben in den
letzten Jahrzehnten viel erkämpft. Vor hundert Jahren durften Frauen zum ersten
Mal wählen, für politische Ämter kandidieren und eigene Karrieren machen. Die
Situation von Inter, nicht-Binären, Trans und Agender Personen hat sich in den
letzten Jahren zumindest ansatzweise verbessert und wir feiern zum Beispiel das
Selbstbestimmungsgesetz. All diese Errungenschaften sind feministischen
Bewegungen zu verdanken und mutigen Personen, die gemeinsam für ihre Ziele
gekämpft und gestritten haben. Die GRÜNE JUGEND München will ein Ort für diese
gemeinsamen Kämpfe sein. Wir wollen alle Gruppen, die durch das Patriarchat
unterdrückt werden, spezifisch fördern und vernetzen und ihnen in unseren
Strukturen gerecht werden.
§17 Quote
Frauen und Personen, die nicht in das binäre Geschlechtsbild passen, erfahren
Tag für Tag Diskriminierung – wir wollen diesen Personen ihren Raum geben. Wir
möchten uns als GJM für eine strukturelle Gleichstellung einsetzen. Dies umfasst
eine Quote für FLINTA* Personen. Wir sehen die Quote als notwendiges Mittel, da
auch die Mitglieder der GJM durch das Patriarchat geprägt sind und wir den
gesellschaftlichen Strukturen unterworfen sind. Wir wollen mit der FLINTA* Quote
die Position von FLINTA* Personen in Gremien, Vorstand, Teams und AKs sichern.
§18 FLINTA* Förderung und Vernetzung
Frauen, Lesben, Inter, nicht-Binäre, Trans und Agender Personen zu vernetzen und
spezifisch zu fördern, ist Aufgabe des FLINTA*-Förderungsteam. Das Team
erarbeitet verbandsinterne Strategien zur FLINTA*-Förderung sowie ein FLINTA*-
Förderungsprogramm. Dazu gehören unter anderem auch die Organisation von
Vernetzungs- und Förderungstreffen für FLINTA* und separate Vernetzungs- und
Förderungstreffen für Inter, nicht-Binäre, Trans und Agender Personen in der
GRÜNEN JUGEND München, wie beispielsweise das jährliche FLINTA-Forum. Außerdem
wollen wir eine Vernetzung der Teammitglieder mit Aktiven anderer Ebenen der
GRÜNEN JUGEND ermöglichen.
§19 Versammlung
Auf Antrag zur Geschäftsordnung (“GO-Antrag”) können die anwesenden
stimmberechtigten FLINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie eine
FLINTA*-Versammlung abhalten wollen. Der Antrag wird mit einer Für- und einer
Gegenrede (formale Einbringung möglich) behandelt. Die anwesenden FLINTA*-
Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der cis-männlichen
Mitglieder und teilen nach Ende der FLINTA*-versammlung das Ergebnis dem
gesamten Gremium mit. Die Organisator*innen sind für ein Parallelprogramm für
alle, die nicht an der FLINTA*-Versammlung teilnehmen, verantwortlich. Auf der
FLINTA*-versammlung können die anwesenden FLINTA*-Personen:
a. über die Öffnung von offenen Plätzen für alle Mitglieder entscheiden, soweit
vorher zu besetzende FLINTA*-Plätze nicht besetzt werden konnten
b. ein FLINTA*-Votum beschließen
c. ein Veto aussprechen.
Öffnung von offenen Plätzen
Sollte keine FLINTA*-Person auf einen FLINTA*-Platz kandidieren oder gewählt
werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze
zu öffnen.
Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine FLINTA*-Person auf einem
FLINTA*-Platz kandidiert oder gewählt wurde, aufgrund der Regel, dass alle
Gremien mindestens zur Hälfte mit FLINTA* besetzt werden müssen, unbesetzt
bleiben. Diese Regel kann aber von einer FLINTA*-versammlung aufgehoben werden.
Die FLINTA*-versammlung entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze
für alle Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt,
bleiben auch diese Plätze unbesetzt.
FLINTA*-Votum/Veto
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FLINTA*-
Personen berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die
Frauen, Lesben, Inter, nicht-Binäre, Trans und Agender Personen die Möglichkeit
vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den
FLINTA*-Personen durchzuführen. Es kann ein FLINTA*-Votum, ein FLINTA*-Veto oder
ein FLINTA*-Votum verbunden mit einem FLINTA*-Veto beschlossen werden. Ein
FLINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Die Entscheidung über diese
Anträge wird mit absoluter Mehrheit getroffen. Sollten die Abstimmungsergebnisse
zwischen der Entscheidung des FLINTA*-versammlung und der Gesamtversammlung
voneinander abweichen, hat das FLINTA*-Veto aufschiebende Wirkung, soweit es
vorher beschlossen wurde. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung
wieder eingebracht werden. Ein erneutes FLINTA*-Veto in der gleichen Sache ist
nicht möglich.
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