2. Mai 2023

Kommunalwahlrecht für Alle!



Antragstext

Die Grüne Jugend München setzt sich für die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts sowie des Abstimmungsrechts auf Kommunalebene für alle Menschen mit dauerhaftem Wohnsitz in Bayern, unter anderem in München, ein.

Begründung

In Bayern dürfen nur EU-Bürgerinnen über 18 bei Kommunalwahlen, in der Gemeinde in der Sie wohnen, wählen und gewählt werden. Nicht-EU-Bürgerinnen haben jedoch in Bayern kein kommunales Wahlrecht, obwohl sie sonst die gleichen Pflichten erfüllen wie EU-Bürgerinnen. Das Wahlrecht ist ein zentrales Instrument der Einflussnahme auf die Politik und somit die Gestaltung unserer Lebensverhältnisse. Das Wahlrecht ist ein Menschenrecht. Bürgerinnen, die nicht die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU Mitgliedstaates besitzen, wird dieses Grundrecht vorenthalten. Das Demokratieprinzip besagt, dass alle Bürgerinnen, die von Entscheidungen betroffen sind, auch an der Entscheidungsfindung teilhaben sollen. Deutsche Staatsbürgerinnen und Menschen ohne deutschen Pass besitzen identische Pflichten und
sollten daher auch identische Rechte gewährt bekommen. Die Verknüpfung von Wahlrecht und Staatsangehörigkeit ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß und steht einer aktiven Willkommens- und Anerkennungskultur entgegen. Die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen, löst dieses Problem nicht. Diese zu beantragen ist mit hohen Hürden wie einer langen Wartefrist, Bildungsanforderungen und dem Nachweis eines lückenlosen Einkommens verbunden. Wahlen und Abstimmungen sind die zentralen Mittel der politischen Einflussnahme. Geringe Bildung oder prekäre Beschäftigung dürfen nicht zum Ausschluss von politischer Mitbestimmung führen!



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