31. Mai 2014

Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des § 175 – Jetzt!



Vor genau 20 Jahren, am 31. Mai 1994 beschloss der Bundestag, den § 175 StGB, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
2002 beschloss der Bundestag gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP eine Ergänzung zum Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege. Damit wurden Verurteilungen gemäß des §175 aus der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. Obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war und der Paragraph bis 1994 existierte, wurden die nach §175 StGB nach 1945 Verurteilten bisher nie rehabilitiert.

Simon Andris, Sprecher der GRÜNEN JUGEND München, erklärt hierzu: „Sogar 20 Jahre nach der Streichung des § 175 StGB, sind die nach 1945 auf dieser Rechtsgrundlage gesprochenen Urteile, nie aufgehoben worden. Bemühungen der linken und der grünen Bundestagsfraktionen zugunsten eines Gesetzentwurfs zur Aufhebung der Urteile und Entschädigung der Verurteilten, wurde 2009 dank Stimmen aus der SPD, der FDP, der CDU/CSU abgelehnt. Somit sind die zwischen 1949 und 1994 nach $ 175 StGB Veurteilten noch immer vorbestraft. Das ist beschämend!“

Jamila Schäfer, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND München ergänzt: „Anlässlich der 20-jährigen Abschaffung des Paragraphen, erinnern wir an alle Opfer des § 175 StGB und fordern wir die sofortige Rehabilitierung aller gemäß des § 175 StGB Verurteilten!
Leider sind auch in Zeiten nach der strafrechtlichen Verfolgung aufgrund homosexueller Handlungen viele Menschen aufgrund ihrer Sexualität Anfeindungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Fight Homo-, Bi- and Transphobia!“

Rehab 175



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